Fettabsaugung - Liposuktion / Zahlt die Kasse die Kosten für eine Fettabsaugung?


Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer operativen Fettabsaugung?

Wer unter Fettleibigkeit leidet, der ist nicht einfach nur dick. Oft belastet das eigene Gewicht, der eigene Körperumfang den Betroffenen so stark, dass auch starke psychische Probleme mit zuviel Fett einhergehen. Die meisten Menschen entscheiden sich dann für eine Fettabsaugung. Diese ist aber nur sinnvoll für Fettpolster, die sich nicht durch eine Ernährungsumstellung und regelmäßige sportliche Aktivitäten entfernen lassen. Bei allen anderen Fettpolstern hingegen ist die Fettabsaugung nicht das richtige Mittel.

Die Liposuktion wird dabei entweder unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung durchgeführt. Hier entscheidet der Arzt von Fall zu Fall. Die OP selbst dauert meist mehrere Stunden. Kein Wunder also, dass hier auch entsprechend hohe Kosten zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro behandelter Körperregion anfallen. Dann versuchen viele Patienten, die Kosten bei der Krankenkasse einzufordern, allerdings ohne Erfolg. Grundsätzlich zahlt die Kasse keine Fettabsaugung. Auch wenn die Patienten psychisch stark leiden, zahlt die Kasse in der Regel nicht. In diesen Fällen wird der Betroffene dann eher zu einem Psychiater geschickt.

Dennoch gibt es Möglichkeiten, dass die Kasse zumindest einen Teil der Liposuktion zahlt. Dies ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn die Fettabsaugung medizinisch begründet ist, nicht jedoch psychisch oder rein auf Grund des ästhetischen Erscheinungsbildes. Hierfür muss jedoch ein Brief durch den behandelten Arzt aufgesetzt werden, in dem genau geschildert wird, warum der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Fettabsaugung
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Besonders häufig können sich dabei die Männer durchsetzen, deren Brust schon ein weibliches Aussehen durch zu viele Fettzellen erhält. In diesen Fällen muss das Fett abgesaugt werden, um evtl. Krebserkrankungen vorzubeugen. Denn aus zu stark ausgeprägten Fettzellen, direkt benachbart mit den Drüsen der Brust, kann sich im Laufe der Zeit auch Krebs entwickeln. Auch hier sind am besten Bilder des Zustandes zur Dokumentation dem Antrag beizufügen. Außerdem sollte der Arzt genau aufzeigen, warum eine Liposuktion in diesem Falle unverzichtbar ist.

Die Krankenkasse wird dabei auch wiederum von Fall zu Fall entscheiden. Maßgeblich für die Entscheidung ist immer der Einzelfall, der durch einen Sachkundigen nochmals bewertet wird. Auf dessen Meinung stützen die Kassen dann meist auch ihre Entscheidung. Bei der privaten Kasse hat man dabei in der Regel bessere Chancen, die Kosten für die Fettabsaugung erstattet zu bekommen. Hier muss zwar auch eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, dennoch sind mehr Fälle von Kostenübernahmen durch private Kassen bekannt, als durch gesetzliche.